Eine Korrektur der Fehlsichtigkeit ist eine Investition in Ihre Lebensqualität. Zur Sicherstellung einer höchstmöglichen Transparenz haben wir für Sie nachfolgend die Behandlungskosten der verschiedenen Eingriffe aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass wir die endgültigen Kosten erst anhand der bei der Voruntersuchung erhobenen Befunde ermitteln können. Sie erhalten nach Ihrer Beratung und Voruntersuchung einen Kostenvoranschlag.
*Abhängig von Dioptrienstärke bzw. Vorliegen eines Astigmatismus (Hornhautverkrümmung)
Die Kosten beinhalten Operation und Nachbetreuung innerhalb des ersten Jahres.
Nicht enthalten sind die Kosten für die Anästhesie (Sedierung und Analgesie). Diese wird mit € 200,- pro Auge in Rechnung gestellt.
Die operative Korrektur von Fehlsichtigkeit ist im Regelfall eine ärztliche Privatleistung, diese Kosten werden daher von der gesetzlichen Versicherung nicht übernommen. Einige private Zusatzversicherungen leisten, in Abhängigkeit vom Versicherungsvertrag, Zuzahlungen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Versicherungsbetreuer. Die Kosten können im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden.
Als kostenlosen Service für Interessierte am "Augen lasern" oder einer Linsenimplantation bietet das Amadeus Augenzentrum unverbindliche Kurzchecks an. Dies soll als erste Orientierungshilfe dienen, ob eine Korrektur Ihrer Fehlsichtigkeit möglich ist. Bei der 30-minütigen Untersuchung wird Ihre Fehlsichtigkeit vermessen und die Dicke und Form Ihrer Hornhaut untersucht. Es ist nicht notwendig, vorab auf Kontaktlinsen zu verzichten. Im Anschluß besteht die Möglichkeit, eine detaillierte Voruntersuchung zu vereinbaren.
Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (+43 662 641020) oder über Email.